Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Pure IT Solutions e.U. – Stand 04.10.2017
- Allgemein
- Angebot und Vertragsabschlus
- Konzept und Ideenschutz
- Leistungsbeschreibung
- Inhalt
- Mitwirkungspflichten des Kunden
- Subvergabe
- Liefer- und Leistungsfristen
- Änderungen / Storno
- Laufzeit und Kündigung
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Erfüllung und Gewährleistung
- Social Media
- Urheberrecht.
- Höhere Gewalt
- Datenschutz
- Geheimhaltung
- Haftung
- Recht und Gerichtsstand
- Mediationsklausel
- Schlussbestimmungen
1. Allgemein
Pure IT Solutions e.U. (im Folgenden „Pure IT“) erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle Rechts- und Geschäftsbeziehungen zwischen Pure IT und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie durch Pure IT schriftlich anerkannt wurden und ihnen wird hiermit ausdrücklich Widersprochen sollten sie nicht schriftlich anerkannt werden.
Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich unter Hervorhebung der geänderten Klauseln mitgeteilt. Widerspricht der Kunde innerhalb von vier Wochen nicht, gelten diese als vereinbart.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail möglich) von Pure IT als angenommen.
Wichtige Änderungen seitens des Kunden in seinem Umfeld (Firma, Anschrift, Rechtsform, etc.) hat dieser Pure IT umgehend mitzuteilen. Die Transferierung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag mit Pure IT auf Dritte bedarf der vorherigen, schriftlichen Genehmigung durch Pure IT.
3. Konzept und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde Pure IT vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt Pure IT dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch Pure IT treten der potentielle Kunde und Pure IT in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
Der potentielle Kunde anerkennt, dass Pure IT bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von Pure IT ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet. Zivil- und strafrechtliche Ansprüche werden ausnahmslos geltend gemacht.
Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von Pure IT im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von Pure IT Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies Pure IT binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass Pure IT dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass Pure IT dabei verdienstlich wurde. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung (Marktvergleich) befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei Pure IT ein.
4. Leistungsbeschreibung
Gegenstand eines Auftrages kann sein:
- Erstellung eines Webauftritts
- Hosten eines Webauftritts
- Suchmaschinenoptimierung eines Webauftritts
- Global- und Detailanalysen von IKT
- Erstellung von Individualprogrammen
- Mitwirkung bei der Inbetriebnahme
- Telefonische Beratung
- Programmwartung
- Erstellung von Programmträgern
- Sonstige Dienstleistungen
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des vom Kunden akzeptierten schriftlichen Angebots und dem Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Pure IT. Entfällt eine detaillierte Leistungsbeschreibung oder sind einzelne Punkte unklar definiert, liegt es im Ermessen von Pure IT, wie und in welchem Umfang diese Punkte ausgeführt werden.
5. Inhalt
Der Kunde allein ist für die Inhalte seiner Webseiten verantwortlich und versichert, dass durch seinen gesamten Internetauftritt weder Rechte Dritter (Marken-, Namen-, Urheber-, Datenschutzrechte etc.) verletzt werden noch gegen bestehende Gesetze sowie allgemein gültige
Rechtsnormen verstoßen wird. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde keine sittenwidrigen Inhalte auf seinen Webseiten zu publizieren oder darauf hinzuweisen, vor allem keine Inhalte zu veröffentlichen, die i.S.d. 131 StGB zum Rassenhass aufhetzen, Gewalt bzw. Krieg verherrlichen
bzw. verharmlosen, anstößig, i.S.d. 184 StGB pornographisch sind sowie Kinder oder Jugendlichesittlich gefährden oder in ihrem Wohl beeinträchtigen. Das Verbreiten von Massen-E-Mails, sogenanntes Spamming, ist untersagt.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Alle Leistungen von Pure IT (insbesondere alle Skizzen, Entwürfe, Designs und elektronische Dateien und andere) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen fünf Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
Der Kunde wird Pure IT zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Den Kunden trifft das gesamte Risiko wie in Punkt 8. Liefer- und Leistungsfristen beschrieben.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages Pure IT zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Dateien, Logos, Dokumente etc.) auf allfällige Rechte Dritter (insbesondere geistiges Eigentum wie Urheber-, Kennzeichen-, Patentrechte oder Wettbewerbsrecht oder sonstige) zu prüfen und zu garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können (Rechteclearing). Pure IT haftet im Falle einer Verletzung derartiger Rechte nicht. Wird Pure IT wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde Pure IT schad- und klaglos; er hat sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, Pure IT bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt Pure IT hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
7. Subvergabe
Pure IT ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu vergeben („Fremdleistung“).
Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Pure IT wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. Sämtliche Bestimmung zur Geheimhaltung und zum Schutz von Daten werden von Pure IT an den Erfüllungsgehilfen weitergegeben, mit der Folge, dass sich der Erfüllungsgehilfe im Rahmen der Leistungserbringung an die zwischen Pure IT und dem Kunden bestehenden Geheimhaltungsbestimmungen zu unterwerfen hat.
Soweit Pure IT notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Pure IT.
In Verpflichtung gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Leistungsvertrages.
8. Liefer- und Leistungsfristen
Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind ausdrücklich als verbindlich festzuhalten bzw. von Pure IT schriftlich zu bestätigen. Die Vertragslaufzeit ist im jeweiligen Leistungsvertrag festgelegt.
Erkennt Pure IT, dass die vereinbarten Fristen und Termine nicht eingehalten werden können, ist Pure IT verpflichtet, den Kunden unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Pure IT wird alle Anstrengungen unternehmen, um den Verzug so gering wie möglich zu halten.
Weitergehende Ansprüche und Rechte aufgrund von Verzögerungen bleiben unberührt.
Nach Punkt 6. Mitwirkungspflichten des Kunden trägt der Kunde den jedweden Aufwand und sämtliche Kosten (auch die von Pure IT), der bzw. die dadurch entstehen, dass die Liefer- und Leistungsfristen infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Pure IT nicht eingehalten werden oder Aufträge wiederholt werden müssen.
9. Änderungen / Storno
Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Kunde zu zahlen. Bei Stornierung des Auftrags im Programmierungsstadium wird der Betrag je nach Fortschritt berechnet, als Minimum wird jedoch zumindest 30% des Gesamtauftrags in Rechnung gestellt. Im Stadium des Bestehens bereits aller Seiten ist ein Storno nicht mehr möglich.
10. Laufzeit und Kündigung
Kündigungen bedürfen der Schriftform. Webhosting-Verträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und -sofern nicht gekündigt- automatisch verlängert.
Der Kunde kann das Vertragsverhältnis für das laufende Jahr jederzeit bis einen Monat vor Ablauf ohne Angaben von Gründen kündigen.
Bei einem auf einmalige Leistung gerichteten Leistungsvertrag besteht kein ordentliches Kündigungsrecht.
Pure IT ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
- der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Pure IT weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Pure IT eine taugliche Sicherheit leistet;
Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzukündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Pure IT fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
Bei einer berechtigten Kündigung aus wichtigem Grund, der in der Sphäre des Kunden liegt, sowie bei einer unberechtigten Auflösung durch den Kunden hat Pure IT ohne Abzug Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen bis zum nächstfolgenden ordentlichen Kündigungszeitpunkt bzw. des vereinbarten Gesamtbetrages.
11. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise der Bestellung verstehen sich als Nettopreise, Gebühren und öffentliche Abgaben, die alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Lieferungen/Leistungen stehende Aufwendungen von Pure IT beinhalten. Alle Leistungen von Pure IT, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle Pure IT erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
Für eventuelle Bestellerweiterungen und -ergänzungen oder Abänderungen gelten die Bedingungen der Hauptbestellung. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Pure IT für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
Ab einem Auftragsvolumen von € 3.000, oder solchen, deren Erfüllung sich über einen längeren Zeitraum als 1 Monat erstrecken ist Pure IT berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
Ist abzusehen, dass die tatsächlichen Kosten die von Pure IT schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird Pure IT den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen fünf Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 20 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Angebotsüberschreitung gilt vom Kunden von vornherein als genehmigt.
Für alle Arbeiten von Pure IT, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt Pure IT das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen.
Die von Pure IT gelegten Rechnungen sind spätestens 10 Werktage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungenen analog.
12. Erfüllung und Gewährleistung
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Pure IT für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
Bei SEO-Leistungen (Suchmaschinen Optimierung) sind die ersten nachprüfbaren Ergebnisse ca. 6-8 Wochen nach der Optimierung erkennbar.
Voraussetzung hierfür ist, dass Pure IT hierfür alle relevanten Daten seitens des Kunden erhalten hat. Die Nichtveröffentlichung oder Löschung der Website durch einen oder mehrere Suchmaschinenanbieter wird von Pure IT gegenüber dem Kunden nicht entschädigt, da dies einzig und allein im Ermessen der betreffenden Suchmaschine liegt.
Der Kunde wird davon in Kenntnis gesetzt, dass sich die Position seiner Webseiten in den Suchmaschinen jederzeit ändern kann. Pure IT übernimmt keinerlei Garantie für das Erreichen der angemeldeten Seite auf einer exponierten Position. Alle Leistungsvereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen der Schriftform. Im Falle von Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt oder Leistungsstörungen im Sinne von Betriebsstörungen, Streiks oder ähnlichem, welche Pure IT eine termingerechte Erfüllung erschweren oder unmöglich machen, wird beiden Parteien ein Rücktritt vom Vertrag nach Ablauf von 20 Werktagen nach Terminende eingeräumt. Ist die Erbringung der Dienstleistung nachweislich aufgrund eines solchen Umstandes unmöglich, werden die Parteien durch den Rücktritt von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung freigestellt.
Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Werktagen nach Lieferung/Leistung durch Pure IT, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall sind die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet, Pure IT bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach allen Kräften zu unterstützen. Vor einer Fehlerbeseitigung müssen Programme, Daten und Datenträger vollständig gesichert werden. Pure IT haftet nicht für Daten- und Programmverluste. Kann der Mangel nach zwei Versuchen und nach Setzung einer Nachfrist von vier Wochen nicht behoben werden, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Zusätzliche Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu. Fehler und Mängel, die durch äußere Einflüsse (einschließlich unbefugter Zugriffe über das Internet), Bedienungsfehler, Komponenten oder Produkte Dritter, Computerviren – welcher Art auch immer – oder nicht von Pure IT durchgeführte Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Manipulationen entstehen, sind grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen. Der Kunde ist in Kenntnis davon, dass die meisten Suchmaschinenanbieter nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Webseiten aus ihrem Suchangebot zu löschen. Für einen solchen Fall kann Pure IT keine Haftung übernehmen.
Jegliche Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde die von Pure IT gelieferte Website ändert oder in jeglicher Form umgestaltet, dazu zählen auch Updates der Komponenten. Gleiches gilt für Mängel, die durch Bedienungsfehler auftreten.
13. Social-Media
Pure IT weist den Kunden vor Auftragserteilung darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von Pure IT nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Pure IT arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Pure IT beabsichtigt, den Auftrag des Kunden sorgfältig auszuführen und die Richtlinien von „Social-Media-Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann Pure IT aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
14. Urheberrecht
Jeglicher im Zuge eines Kundenprojekts erstellte Code darf von Pure IT verwendet und veröffentlicht werden.
Pure IT räumt dem Kunden nach Erhalt des Gesamtbetrages das nicht ausschließliche, weltweite, nicht übertragbare und unentgeltliche Werknutzungsrecht am Leistungsgegenstand ein.
Alle Leistungen von Pure IT, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Pure IT und können jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden.
Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Gesamtbetrages das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von Pure IT setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Pure IT dafür in Rechnung gestellten Beträge voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von Pure IT, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. Sämtliche sonstige Rechte am geistigen Eigentum behält sich Pure IT ausdrücklich vor.
Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von Pure IT, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Pure IT und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen von Pure IT, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Pure IT erforderlich. Dafür steht Pure IT und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
Für die Nutzung von Leistungen von Pure IT bzw. von Werbemitteln, für die Pure IT konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Leistungsvertrages, unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung von Pure IT notwendig. Für diese Nutzung steht Pure IT im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.
Für die unbefugte Weitergabe von Leistungen beziehungsweise Komponenten und Nutzung über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus hat der Kunde auf Anforderung durch Pure IT eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe in der Höhe des eigentlich geschuldeten zehnfachen Jahresnutzungsentgelts an Pure IT zu entrichten.
Der Kunde haftet Pure IT für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
15. Höhere Gewalt
Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.
16. Datenschutz
Pure IT wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsberiech von Pure IT erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen.
Pure IT ist nicht verpflichtet, die Zulässigkeit der vom Kunden in Auftrag gegebenen Datenverarbeitung im Sinne datenschutzrechtlicher Vorschriften zu prüfen. Die Zulässigkeit der Überlassung von personenbezogenen Daten an Pure IT sowie der Verarbeitung solcher Daten ist vom Kunden sicherzustellen.
Pure IT ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die an den Standorten von Pure IT gespeicherten Daten und Informationen des Kunden gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Pure IT ist jedoch nicht dafür verantwortlichen, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten und Informationen zu verschaffen.
Mit Abschluss des Vertrags erteilt der Kunde seine Zustimmung, dass die Daten aus diesem Geschäftsfall auch an Unterauftragnehmer, welche bei der Abwicklung dieses Auftrages eingebunden werden, übermittelt werden dürfen.
Der Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die Kontaktdaten von Pure IT wiederrufen werden.
17. Geheimhaltung
Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.
18. Haftung
Pure IT haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden (wie Datenverluste und Folgeschäden daraus), nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Pure IT haftet nicht für Schäden aufgrund von Handlungen Dritter, höherer Gewalt oder aufgrund des Umstands, dass Dritte auf rechtswidrige Art und Weise Daten oder Programmteile in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden.
Die Haftung von Pure IT ist jedenfalls mit der Rechnungssumme des jeweiligen Auftrags begrenzt. Die hier angeführten Reglungen gelten auch für Personen, die Pure IT mit der Durchführung des Auftrags beauftragt.
Pure IT übernimmt keine Haftung für Leistungen oder Verfügbarkeiten, bei denen sich Pure IT Drittanbietern bedient. Dies gilt insbesondere für die Verfügbarkeit und fehlerfreie Funktion von Servern und E-Mails.
Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von Pure IT.
19. Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Pure IT und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort ist der Sitz von Pure IT. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Pure IT die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Pure IT und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von Pure IT sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist Pure IT berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
20. Mediationsklausel
Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für einen beigezogenen Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
21. Schlussbestimmungen
Pure IT behält sich vor, auf der Website des erstellten Internetauftritts einen auf das Internetangebot von Pure IT verweisenden Link einzufügen, der entweder aus einer Grafik oder einem kurzen Text-Link bestehen kann, wobei das Erscheinungsbild der Homepage nicht beeinträchtigt wird.
Rechtlich unwirksame Bestimmungen dieser AGB oder eines Leistungsvertrages berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen und undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.